Wiederaufbauhilfe beantragen

Als anerkanntes Sachverständigenbüro unterstützen wir Sie, als geschädigte der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 in NRW, bei der Beantragung der Wiederaufbauhilfe bis zur Auszahlung und Instandsetzung Ihres Gebäudes.

Beantragung der Wiederaufbauhilfe

Ihren Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen Sie online. Dazu benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen, z.B. Baugenehmigungen, Grundrisse, Planunterlagen, Gutachten, etc.

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und der Beantragung der Wiederaufbauhilfe. Zur Erleichterung, stellen wir Ihnen Anleitungen und Checklisten zu Verfügung, die wir gemeinsam „Schritt-für-Schritt“ abarbeiten, damit Ihr Wiederaufbauhilfe von der Landesregierung schnellstmöglich ohne Rückfragen bearbeitet werden kann.

Gutachten zum Antrag

Bei einem Sachschaden über 50.000 € ist zwingend ein Schadensgutachten und damit die Beauftragung anerkannter unabhängiger Sachverständigen erforderlich.

Die Kosten für das Gutachten sind als Billigkeitsleistungen zu 100% erstattungsfähig.

Wenn Sie sich über die Schadenshöhe unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne mit einer ersten Einschätzung vor Ort weiter. Sollte Ihr Sachschaden geringer als 50.000 € sein, erläutern wir Ihnen ebenfalls die weitere Vorgehensweise und können Sie auf Wunsch weiter unterstützen.

Netzwerk

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen planende Architekten und Fachingenieure für die Sanierung Ihrer Immobilie. Daneben können Sie auf unser umfangreiches Handwerkernetzwerk aus der Region zurückgreifen.

Bitte beachten Sie, dass trotzdem es zu Kapazitäts- und Lieferengpässen kommen kann.