Die Hochwasserkatastrophe 2021 und ihre Folgen
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat in NRW und Rheinland-Pfalz unzählige Schäden verursacht. Viele Gebäude stehen auch 2025 noch leer, da Anträge kompliziert sind und Gutachten fehlen. Obwohl Milliarden bereitstehen, wurde bisher nur ein Bruchteil der zu Verfügung stehenden Mittel beantragt.

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Wiederaufbauhilfe nach der Flut 2021 in NRW – schnelle Bearbeitung für private Haushalte
Die aktuelle Auswertung der Wiederaufbauhilfe zeigt deutlich: Private Haushalte profitieren von einer schnellen Bearbeitung ihrer Anträge.
Von insgesamt 27.274 Anträgen auf Unterstützung für privat genutzte Wohngebäude und den Ersatz von Hausrat sind bereits über 98 % abgeschlossen.
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865 Millionen Euro wurden bewilligt.
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734 Millionen Euro sind bereits ausgezahlt – ein klarer Hinweis darauf, dass die Verfahren bei privaten Antragstellern zügig laufen.
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Nur wenige Fälle verzögern sich, teilweise aufgrund von Verwendungsnachweisen oder laufenden Ermittlungsverfahren (475 Verdachtsfälle).
Für private Eigentümer bedeutet das: Wer ein vollständiges Gutachten und die geforderten Unterlagen einreicht, kann mit einer schnellen Bewilligung und Auszahlung rechnen. Im Vergleich zu anderen Antragstellergruppen – etwa Kommunen – zeigt sich, dass private Haushalte in der Regel weniger lang auf ihre Fördermittel warten müssen.
Die Wiederaufbauhilfe funktioniert – insbesondere für private Haushalte. Wichtig ist, die Anträge korrekt und vollständig zu stellen, damit die Bearbeitung ohne Verzögerungen erfolgen kann.

Noch immer stehen viele Häuser unsaniert im Flutgebiet. Die Mittelbeantragung kann aktuell schnell erfolgen, es sind noch Mittel im Fördertopf. Die Antragsfrist endet für Privatpersonen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft am 30.06.2026
Warum ein Gutachten unverzichtbar ist
Ein Sachverständigen-Gutachten ist die Grundlage für die Wiederaufbauhilfe. Es belegt Schadensumfang und -höhe, ist für die Bewilligung notwendig und später für den Verwendungsnachweis. Die Kosten werden zu 100 % gefördert, und mit dem Gutachter kann vereinbart werden, dass die Rechnung erst nach Auszahlung der Fördermittel fällig wird.
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Besonderheiten bei denkmalgeschützten Gebäuden
Bei denkmalgeschützten Immobilien entstehen oft Mehrkosten durch besondere Materialien, Handwerksleistungen und Abstimmungen mit den Behörden. Diese denkmalbedingten Mehrkosten werden zu 100 % gefördert, wenn sie im Gutachten klar ausgewiesen sind.
Antragstellung in NRW und Rheinland-Pfalz
In NRW erfolgt die Antragstellung über das Portal wiederaufbau.nrw. In Rheinland-Pfalz läuft sie über die ISB. In beiden Fällen sind Gutachten, Fotos, Eigentumsnachweise und Kostenschätzungen erforderlich,
- wenn die Schadenhöhe 50.000 € übersteigt oder
- präventive Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen oder
- es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie handelt
- oder ein Mehrkostenantrag gestellt werden soll
Präventiver Hochwasserschutz – geförderte Maßnahmen
Neben der Sanierung können präventive Maßnahmen gefördert werden. Förderfähig sind: Rückstauklappen in Grundleitungen, Flutschotts, wasserdruckdichte Fenster und Türen sowie Anpassungen an Haustechnik und Elektroinstallationen. Maßnahmen an Außenanlagen sind ausgeschlossen. Im Fokus stehen Türen, Fenster, Kellerlichtschächte und Grundleitungen. Für alle Maßnahmen ist ein Gutachten Pflicht.
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Wenn der Schaden größer ist als gedacht – der Mehrkostenantrag
Oft zeigt sich das volle Ausmaß der Schäden erst während der Sanierung. Feuchtigkeit, Schimmel oder statische Probleme erfordern zusätzliche Arbeiten. Ein Mehrkostenantrag kann gestellt werden. Der Gutachter dokumentiert diese neuen Schäden, begründet den zusätzlichen Aufwand und stellt sicher, dass die Mehrkosten anerkannt werden.
Von der Bewilligung zur Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt in Stufen: nach der Bewilligung, mit Zwischennachweisen und nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Auch hier spielt das Gutachten wieder eine Rolle.
Fazit – Schritt für Schritt zurück ins eigene Zuhause
Der Weg vom Hochwasser bis zum Wiederaufbau ist anspruchsvoll, aber machbar. Wer Schäden dokumentiert, frühzeitig ein Gutachten beauftragt und die Anträge sorgfältig stellt, nutzt die Chance auf eine schnelle Bewilligung. Das Geld liegt bereit – jetzt handeln!
