Sie benötigen einen SiGeKo für Ihre Baustelle?
SiGeKo gem. RAB 30, Anlage B und C
SiGeKo gem. RAB 30, Anlage B und C
Umfang & Art | Berücksichtigung allg. Grungsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung | Vorankündigung | Koordinator | SiGe-Plan | Unterlage (§ 3 Abs.2 Nr. 3) |
---|---|---|---|---|---|
kleiner 30 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
kleiner 30 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
Umfang & Art | Berücksichtigung allg. Grungsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung | Vorankündigung | Koordinator | SiGe-Plan | Unterlage (§ 3 Abs.2 Nr. 3) |
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kleiner 30 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja |
kleiner 30 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Der Gesetzgeber legt in §4 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit §2 Baustellenverordnung die Verantwortung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Handwerker expliziert auch in die Hände des Bauherrn. Dieser kann für die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf einen SiGeKo zurückgreifen.
Je nach Anzahl der tätigen Handwerker auf Ihrer Baustelle und den Zeitraum der Bauarbeiten, muss die Bautätigkeit auf Ihrer Baustelle verschiedenen Ämtern und Behörden angezeigt werden.
Wenn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für Ihre Baustelle gesetzlich erforderlich ist, übernehmen wir diese Leistung. Dazu beraten wir Sie schon in der Planungsphase und tauschen uns mit Fachplanern und Unternehmern aus Ihrem Projekt aus.
Die sogenannte „Unterlage für spätere Arbeiten“ ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Dokumentation, in der die Aspekte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für spätere Arbeiten am Bauwerk Berücksichtigung finden. Hierbei geht es darum, schon im Vorfeld z.B. Reinigungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sinnvoll zu planen.
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Baustellen oder Ihren Betrieb vor Ort.
Wir erstellen für Sie Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zu den Aspekten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Ihrer Baustelle.
Als SiGeKo sind wir regelmäßig auf unseren Baustellen unterwegs und achten darauf, dass die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen auch eingehalten werden.