Die Wichtigsten Fragen rund um den SiGeKo einfach erklärt!

Wann ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Baustellen verpflichtend?

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) spielen eine zentrale Rolle auf Baustellen, wenn es darum geht, Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Doch wann genau ist die Bestellung eines SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben, und welche Vorteile bringt die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Koordinator? In diesem Artikel geben wir Architekten und Bauträgern einen umfassenden Überblick.

Die gesetzliche Grundlage: Baustellenverordnung (BaustellV)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bestellung eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Verordnung zielt darauf ab, durch klare Vorgaben die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern.

Laut BaustellV ist ein SiGeKo erforderlich, wenn:

  1. Mehrere Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind: Sobald mindestens zwei Unternehmen oder Gewerke zur gleichen Zeit an einem Bauprojekt arbeiten, ist ein Koordinator zu benennen.
  2. Gefährliche Arbeiten durchgeführt werden: Arbeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, etwa beim Einsatz von Gefahrstoffen oder Arbeiten in großer Höhe, machen die Bestellung eines SiGeKo zwingend notwendig.
  3. Besondere Komplexität oder Risiken bestehen: Bei größeren oder komplexen Bauprojekten ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) durch den Koordinator gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist die Vorankündigung?

Die Vorankündigung ist ein zentrales Dokument der Baustellenverordnung und muss bei bestimmten Bauprojekten an die zuständige Behörde übermittelt werden. Sie informiert über die grundlegenden Daten des Bauvorhabens, wie den Bauherrn, die beteiligten Unternehmen, die voraussichtliche Dauer der Arbeiten und die Anzahl der gleichzeitig tätigen Personen. Eine Vorankündigung ist erforderlich, wenn:

  • Die Arbeiten länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt sind.
  • Der Gesamtumfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Was ist ein SiGe-Plan?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist ein Schlüsseldokument, das von einem SiGeKo erstellt wird. Er dient dazu, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle zu definieren. Der Plan enthält unter anderem:

  • Eine Beschreibung der Gefahren, die auf der Baustelle auftreten können.
  • Konkrete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Risiken.
  • Informationen zur Abstimmung der Gewerke, um Konflikte und Gefährdungen zu minimieren.
  • Vorgaben zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und spezifischen Sicherheitsvorkehrungen.

Die Kontrollen des SiGeKo

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des SiGeKo sind regelmäßige Kontrollen auf der Baustelle. Dabei prüft der Koordinator:

  • Ob die im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden.
  • Ob neue Gefährdungen entstanden sind und wie diese zu beheben sind.
  • Ob alle Arbeitnehmer die persönliche Schutzausrüstung korrekt nutzen.
  • Ob die Arbeitsbereiche klar voneinander abgegrenzt und sicher gestaltet sind.

Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden dokumentiert, und notwendige Anpassungen am Sicherheitskonzept können zeitnah vorgenommen werden.

Die Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude

Eine weitere Aufgabe des SiGeKo ist die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude. Diese Unterlage dient dazu, den Bauherrn und spätere Eigentümer oder Nutzer über sicherheitsrelevante Aspekte des Bauwerks zu informieren. Sie enthält unter anderem:

  • Informationen über die Bauweise und verwendete Materialien.
  • Hinweise auf wartungsintensive oder sicherheitskritische Bereiche des Gebäudes.
  • Empfehlungen für sichere Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Die Unterlage hilft dabei, auch nach Abschluss des Bauvorhabens die Sicherheit bei Umbauten, Wartungsarbeiten oder Modernisierungen zu gewährleisten.

Warum ist ein SiGeKo wichtig?

Die Bestellung eines SiGeKo bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Erhöhte Sicherheit: Ein SiGeKo sorgt dafür, dass Sicherheitsrisiken auf der Baustelle minimiert werden.
  • Vermeidung von Haftungsrisiken: Architekten und Bauträger, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten, reduzieren ihr Haftungsrisiko im Schadensfall erheblich.
  • Effizienter Bauablauf: Durch die koordinierte Zusammenarbeit der Gewerke werden Verzögerungen und Konflikte vermieden.
  • Verbesserte Bauqualität: Ein SiGeKo trägt dazu bei, dass das Bauvorhaben sicher und reibungslos abgeschlossen werden kann.

Wann sollten Sie einen SiGeKo bestellen?

Die Bestellung eines SiGeKo sollte frühzeitig in der Planungsphase des Bauprojekts erfolgen. Je früher ein erfahrener Koordinator eingebunden wird, desto besser können Risiken identifiziert und Maßnahmen ergriffen werden. Dies gilt insbesondere für große oder komplexe Bauvorhaben sowie für Projekte mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

Raphael Kaiser

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gem. RAB 30, Anlage B und C

Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien (BVFS)

B. Sc. Wirtschaftsingenieur der Fachrichtung bauingenieurwesen

02421 / 69 79 45 0

0176 / 779 470 48

info@rkimmobilien24.de

Unterstützung durch das RK Immobilien-/ & Ingenieurbüro

Als erfahrene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die BaustellV zur Seite. Wir bieten umfassende Dienstleistungen an, darunter:

  • Erstellung des SiGe-Plans
  • Überwachung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Beratung zu gesetzlichen Vorgaben
  • Schulungen für Bauleiter und Gewerke
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude

Fazit: Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist in vielen Fällen unverzichtbar, um Sicherheit, Effizienz und Qualität auf Baustellen zu gewährleisten. Lassen Sie sich von Experten unterstützen, um Ihre Bauprojekte optimal abzusichern.

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