Ein Leitungswasserschaden gehört zu den häufigsten Schadensfällen in deutschen Gebäuden. Statistisch gesehen meldet die Versicherungswirtschaft laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich über 1 Million Wasserschäden, die meist aus geplatzten Rohren, defekten Dichtungen oder undichten Armaturen resultieren. Die Folgen sind oft gravierend: durchfeuchtete Estriche, Schimmelbildung, beschädigte Elektroinstallationen und immense Kosten für Sanierung und Wiederherstellung.
Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie bei einem Leitungswasserschaden richtig vorgehen, welche Pflichten Sie gegenüber Ihrer Versicherung haben, wie ein Bausachverständiger oder Gutachter hilft – und wie die fachgerechte Trocknung, Schimmelbeseitigung, Rückbau und Abrechnung ablaufen.

Ursachen von Leitungswasserschäden
Leitungswasserschäden entstehen meist unbemerkt und schleichend, bevor sie sichtbar werden. Typische Ursachen sind:
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Defekte Wasserleitungen: Korrosion, Materialfehler oder Frost können Kupfer-, Kunststoff- oder Stahlrohre zum Bersten bringen.
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Undichte Armaturen oder Verbindungen: Ein tropfender Wasserhahn oder eine lockere Verschraubung an der Waschmaschine kann über Wochen massive Feuchtigkeit verursachen.
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Heizungsanlagen: Undichte Heizkörperventile oder defekte Ausdehnungsgefäße führen zu Leckagen.
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Einbruch von Fremdwasser: Rückstau aus dem Abwassersystem oder Schäden durch Regenwasser in Verbindung mit verstopften Dachrinnen.
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Baufehler und Installationsmängel: Falsch verlegte Leitungen, fehlende Schutzrohre oder nicht fachgerecht abgedichtete Durchdringungen.
Tipp vom Sachverständigen:
Oft sind ältere Gebäudeinstallationen aus den 1960er–80er Jahren betroffen. Hier sollte man den Zustand der Leitungen regelmäßig prüfen lassen – insbesondere bei verzinkten Stahlrohren oder Kupferleitungen mit Lochfraßneigung.
Sofortmaßnahmen nach Entdeckung des Schadens
Wenn Wasser austritt, zählt jede Minute.
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Wasserzufuhr abstellen: Hauptwasserhahn schließen, um weiteren Austritt zu stoppen.
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Strom abschalten: Bei durchfeuchteten Bereichen Lebensgefahr durch Kurzschluss!
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Leckage lokalisieren: Wenn möglich, Herkunft des Wassers eingrenzen.
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Dokumentation: Fotos und Videos vom Schaden anfertigen, bevor irgendetwas beseitigt wird.
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Versicherung informieren: Schaden telefonisch oder online melden (siehe Abschnitt unten).
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Schadenminderungspflicht erfüllen: Wasser aufwischen, Möbel sichern, feuchte Textilien entfernen – aber keine eigenmächtigen Rückbauarbeiten ohne Freigabe durchführen.

Die Schadenmeldung an die Versicherung
Leitungswasserschäden werden in der Regel über die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgewickelt.
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Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden am Baukörper (Wände, Estrich, Putz, Leitungen).
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Hausratversicherung: Ersetzt beschädigte Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte.
Wichtige Punkte bei der Schadenmeldung
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Schadenbeschreibung: Wann, wo und wie wurde der Schaden entdeckt?
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Ursache: Soweit bekannt, z. B. geplatztes Rohr, defekter Zulaufschlauch.
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Umfang: Welche Räume sind betroffen?
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Beweismaterial: Fotos, Videos, Rechnungen und ggf. Leckageprotokolle beilegen.
Die Versicherung beauftragt anschließend meist einen Sachverständigen oder ein Fachunternehmen, um den Schaden zu begutachten und die Ursache zu bestätigen.
Hinweis: Wird der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Nach § 82 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) besteht die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige.
Die Rolle des Sachverständigen im Schadenprozess
Ein Bausachverständiger oder öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter hat die Aufgabe, Ursache, Umfang und Sanierungsweg objektiv festzustellen.
Aufgaben im Überblick:
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Leckageortung und Schadenanalyse
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Beweissicherung (Fotodokumentation, Feuchtigkeitsmessung)
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Erstellung eines Gutachtens zur Vorlage bei Versicherung oder Gericht
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Prüfung der Sanierungsangebote und Abrechnungskontrolle
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Begleitung der Trocknungs- und Instandsetzungsarbeiten
Ein erfahrener Gutachter wie Raphael Kaiser, RK Immobilien Düren, unterstützt Eigentümer auch bei fiktiver Abrechnung (ohne Rechnungsnachweis) oder Überprüfung von Versicherungsangeboten, wenn Sanierungsfirmen überhöhte Positionen berechnen.

achgerechte Schimmelbeseitigung und Bautrocknung
Wenn Wasser in Estrich, Putz oder Dämmung eindringt, entsteht rasch Schimmelbefall – häufig bereits nach 48 Stunden. Deshalb ist eine fachgerechte Trocknung entscheidend.
Ablauf einer professionellen Schadensanierung:
a) Schadensanalyse
Mit Feuchtemessungen (CM-Methode, Darrprobe, Infrarotkamera) wird festgestellt, wo die Feuchtigkeit sitzt.
b) Rückbau
Bodenbeläge, Sockelleisten und ggf. Wandverkleidungen werden entfernt, um Trocknungsgeräte anschließen zu können.
c) Technische Trocknung
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Kondenstrockner oder Adsorptionstrockner senken die Luftfeuchtigkeit.
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Seitenkanalverdichter blasen trockene Luft in Dämmschichten.
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Laufzeit: je nach Schaden 10–21 Tage.
d) Schimmelbeseitigung
Ist Schimmel sichtbar oder mikrobiologisch nachgewiesen, erfolgt:
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Abtrag befallener Materialien (z. B. Gipskarton, Putz).
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Desinfektion mit alkoholischen oder peroxidbasierten Mitteln.
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HEPA-Filterabsaugung zur Vermeidung von Sporenverteilung.
Zertifizierte Fachbetriebe orientieren sich hierbei an den Richtlinien des Bundesverbandes Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS e.V.).
e) Wiederherstellung
Nach erfolgreicher Trocknung werden Oberflächen neu aufgebaut – Estrich, Putz, Anstrich, Bodenbeläge etc.
Rückbau, Instandsetzung und Abrechnung mit der Versicherung
Nach Abschluss der technischen Trocknung beginnt die Instandsetzung des Bauwerks. Hierbei gilt:
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Rückbau: Entfernung aller beschädigten Materialien.
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Wiederherstellung: Putz, Estrich, Malerarbeiten, Bodenverlegung.
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Abrechnung:
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Fiktive Abrechnung: Versicherung zahlt auf Basis eines Kostenvoranschlags ohne Rechnung.
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Reale Abrechnung: Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Handwerkerrechnungen.
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Ein Sachverständiger prüft, ob die kalkulierten Leistungen den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN ISO 12571, WTA-Merkblätter) entsprechen und ob nicht notwendige Positionen enthalten sind.
Tipp: Bei größeren Schäden empfiehlt sich eine Zwischenabnahme nach der Trocknung – so kann die Versicherung die Freigabe für den Wiederaufbau erteilen, ohne dass Streit über Feuchterückstände entsteht.
Häufige Fehler bei der Schadenabwicklung
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Zu späte Meldung des Schadens → Leistungskürzung.
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Eigenmächtige Rückbauarbeiten ohne Freigabe.
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Keine oder unvollständige Fotodokumentation.
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Fehlerhafte Trocknung ohne Nachmessung.
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Überhöhte Sanierungskosten durch fehlende Kontrolle.
Ein erfahrener Gutachter sichert hier die Interessen des Eigentümers – sowohl technisch als auch wirtschaftlich.
Fazit: Mit Struktur und Expertenwissen zum erfolgreichen Abschluss
Ein Leitungswasserschaden ist ärgerlich – doch mit klarem Vorgehen, sachverständiger Begleitung und transparenter Kommunikation mit der Versicherung lässt sich der Schaden professionell und wirtschaftlich abwickeln.
Der Schlüssel liegt in einer schnellen Reaktion, der sachkundigen Dokumentation und einer qualifizierten Sanierung, die langfristig Schimmel und Folgeschäden vermeidet.
Tipp vom Experten:
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Versicherung korrekt reguliert oder ob der Sanierungsumfang angemessen ist, holen Sie sich unabhängige Unterstützung von einem Bausachverständigen – etwa von RK Immobilien-& Ingenieurbüro Düren, Ihrem Ansprechpartner für Bauschäden, Wertermittlung und Gutachten in der Region Düren.
