Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die am 2. Dezember 2024 in Kraft trat, wurden die Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Stoffen erheblich verschärft. Die neuen Vorschriften betreffen Bauherren, Arbeitgeber sowie private Haushalte und zielen darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie auf Baustellen zu verbessern. Dieser Blogartikel informiert über die wichtigsten Neuerungen und gibt Hinweise, wie diese erfolgreich umgesetzt werden können.


Neue Pflichten für Bauherren und Auftraggeber

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Informationspflicht von Bauherren und anderen Veranlassern baulicher oder technischer Arbeiten. Sie sind verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle relevanten Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte bereitzustellen, insbesondere bei Gebäuden, die zwischen 1993 und 1996 errichtet wurden. In dieser Zeit wurde Asbest häufig verwendet, und es besteht das Risiko, dass Arbeiten an solchen Gebäuden gefährliche Fasern freisetzen.

Auch private Haushalte, die Renovierungsarbeiten planen, müssen diese Informationen bereitstellen. Dies stellt sicher, dass potenzielle Gefahrenquellen rechtzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.


Erweiterte Verantwortung für Arbeitgeber

Arbeitgeber tragen die Verantwortung, die bereitgestellten Informationen der Bauherren oder Veranlasser in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Wenn die Informationen nicht ausreichen, sind technische Untersuchungen notwendig. Hierbei kann es erforderlich sein, externe Experten hinzuzuziehen, um eine sachgerechte Bewertung durchzuführen.

Zudem schreibt die Verordnung vor, dass Arbeiten mit Asbest oder anderen krebserzeugenden Stoffen unter Nutzung emissionsarmer, behördlich anerkannter Verfahren durchgeführt werden müssen. Die Minimierung der Exposition hat dabei höchste Priorität.


Neue Grenzwerte und Dokumentationspflichten

Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für krebserzeugende Stoffe. Diese Grenzwerte definieren, bis zu welchem Punkt eine Exposition als akzeptabel gilt. Arbeitgeber müssen diese Werte in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und nachweisen, dass entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Darüber hinaus ist die Führung eines Expositionsverzeichnisses für betroffene Beschäftigte vorgeschrieben. Dieses Verzeichnis trägt zur Transparenz bei und ermöglicht eine klare Nachverfolgbarkeit der Exposition am Arbeitsplatz.


Raphael Kaiser
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen

Warum fachkundige Unterstützung wichtig ist

Die Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung erfordert ein hohes Maß an Fachwissen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren bieten die notwendige Expertise, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Sie unterstützen Bauherren und Unternehmen bei:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Analyse und Bewertung von potenziellen Gefahrstoffen in Gebäuden.
  • Planung und Beratung: Entwicklung von Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Vorschriften.
  • Begutachtung und Überwachung: Sicherstellung der korrekten Durchführung von Arbeiten mit Gefahrstoffen, insbesondere Asbest.

Fazit: Sicherheit und Nachhaltigkeit als Priorität

Mit den Änderungen der Gefahrstoffverordnung wird die Verantwortung für den Schutz von Gesundheit und Umwelt weiter verschärft. Bauherren und Arbeitgeber sollten die neuen Vorschriften ernst nehmen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen. Kompetente Beratung durch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gewährleistet eine fachgerechte Umsetzung und minimiert Risiken.